Stefanie Telle
Praxis für Psychotherapie
Stefanie Telle
Praxis für Psychotherapie
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Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder per E-mail zur Vereinbarung eines ersten Termins.
Natürlich wird Ihre Anfrage vertraulich behandelt.
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Im Erstgespräch lernen wir uns kennen und klären, ob eine Psychotherapie bei Ihren Beschwerden hilfreich ist. Manchmal stellt sich heraus, dass eine andere Maßnahme zielführender wäre, darüber berate ich Sie ebenfalls.
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In den folgenden zwei bis fünf Sitzungen (Probatorik) werde ich mir ein genaueres Bild über die Entstehung und die biografischen Hintergründe Ihres Problems machen. Gemeinsam werden wir Ziele festlegen und einen Behandlungsplan entwickeln
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Nach der Probatorik wird in der Regel ein Therapieantrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Die Dauer der Therapie richtet sich nach Ihren Beschwerden und Zielen und ggf. den Bedingungen Ihrer Krankenkasse. Üblich sind ca. 24 Sitzungen (Kurzzeittherapie)
Die Kosten für die Psychotherapie werden – abhängig von den Vertragsbedingungen – durch Ihre private Krankenversicherung zurückerstattet. Die Bedingungen klären Sie mit Ihrer Krankenkasse am Besten voarb, insbesondere wie viele Sitzungen pro Jahr übernommen werden und ob eine spezielle Beantragung erforderlich ist.
Die Sitzungen werden nach der Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Der Stundensatz für eine Psychotherapiestunde à 50 Minuten beträgt aktuell 134,06 – €167,59 €. Je nach Notwendigkeit können weitere Leistungen wie diagnostische Erhebungen, biografische Anamnese und Berichterstellung hinzukommen.
Für Beamtinnen und Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung. Die Psychotherapie ist eine antragspflichtige Leistung, vor Behandlungsbeginn muss daher ein entsprechender Antrag an die Beihilfe gestellt werden. Die erforderlichen formellen Angelegenheiten übernehme ich. Der von Ihnen auszufüllende Antrag sowie weitere Informationen erhalten Sie von der Beihilfestelle.
Die Sitzungen werden nach der Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Der Stundensatz für eine Psychotherapiestunde à 50 Minuten beträgt aktuell 134,06 – €167,59 €. Je nach Notwendigkeit können weitere Leistungen wie diagnostische Erhebungen, biografische Anamnese und Berichterstellung hinzukommen.
Selbstverständlich können Sie die Kosten einer Psychotherapie selbst übernehmen. In diesem Fall wird keine Diagnose an die Krankenkasse übermittelt.
Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten (GOP). Mein Stundensatz für eine Psychotherapiestunde à 50 Minuten beträgt € 134,07. Je nach Notwendigkeit können weitere Leistungen wie diagnostische Erhebungen und biografische Anamnese hinzukommen.
Für gesetzlich versicherte PatientInnen gibt es weiterhin viel zu wenig Therapieplätze und die Wartezeiten sind oft unzumutbar. Da ich keinen Kassensitz habe, kann ich jedoch leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Einige Betriebskrankenkassen und Berufsgenossenschaften ermöglichen auch gesetzlich versicherten PatientInnen eine Behandlung bei approbierten PsychotherapeutInnen ohne Kassensitz im Rahmen eines Sondervertrags. Informieren Sie sich gerne bei Ihrer Krankenkasse.
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